- Zwischenzeugnis
- Zwị|schen|zeug|nis 〈n. 11〉1. Zeugnis, das für einen Teilabschnitt eines längeren zu beurteilenden Zeitraums ausgestellt wird2. 〈Schulw.〉 Zeugnis nach dem ersten Halbjahr, Halbjahreszeugnis
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Zwị|schen|zeug|nis, das:1. (ugs.) Schulzeugnis, das es zu einem bestimmten Zeitpunkt während des Schuljahrs gibt.2. Zeugnis, das ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber verlangen kann, wenn er über die Beurteilung seiner Arbeit Kenntnis haben möchte.* * *
Zwị|schen|zeug|nis, das: 1. Schulzeugnis, das es zu einem bestimmten Zeitpunkt während des Schuljahrs gibt. 2. Zeugnis, das ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber verlangen kann, wenn er über die Beurteilung seiner Arbeit Kenntnis haben möchte.
Universal-Lexikon. 2012.